Kostenlose Heimplatzvermittlung im Oberbergischen Kreis
mit Pflegeplatzgarantie innerhalb von 24 Stunden, auch am Wochenende und an Feiertagen in Zusammen- arbeit mit der Interessengemeinschaft der Heimträger privatgewerblicher Alten- und Behinderteneinrichtungen.
Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI innerhalb von 24 Stunden
In Betracht kommt die Kurzzeitpflege für eine Übergangszeit nach einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung, wenn die Pflegeperson die Pflege noch nicht sofort übernehmen kann. Auch bei Urlaub der Pflegeperson stehen Ihnen für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr Leistungen der Pflegeversicherung zu.
Verhinderungspflege nach SGB XI § 39 innerhalb von 24 Stunden
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Aufwendungen der Pflegekassen können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1.510 Euro und ab 1. Januar 2012 auf bis zu 1.550 Euro belaufen.